Die Kalfany Süße Werbung GmbH & Co. KG ist bemüht, den Webshop in Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG barrierefrei zugänglich zu machen. Wir sind aktuell in der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen. Die Inhalte werden voraussichtlich Ende Juli / Anfang August 2025 barrierefrei zur Verfügung stehen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Webshop www.baeren-company.de.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Webshop ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit
PDF-Dateien sind noch nicht barrierefrei.
Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Nicht alle Inhalte wurden in leichte Sprache übersetzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01.07.2025 erstellt. Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung und wurde zuletzt am 01.07.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Anforderungen zur Barrierefreiheit auffallen, können Sie sich gerne bei uns melden:
Kalfany Süße Werbung GmbH & Co. KG
Holzmattenstr. 22
79336 Herbolzheim
E-Mail: hallo@baeren-company.de
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.